Mietrückstände: Bei mehr als einer Monatsmiete Verzug darf dem Mieter fristlos gekündigt werden
Liebe Leserin, lieber Leser, ein erheblicher Mietrückstand für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist allein nach der Gesamthöhe der rückständigen Teilbeträge zu bestimmen. Laut Bundesgerichtshof ist dieser jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er die für einen Monat geschuldete Miete übersteigt. Für eine darüber hinausgehende…