LG Dresden zur Verpflichtung des Vermieters zur Belegübersendung während Corona-Pandemie
vorgestellt von Thomas Ax
Dem Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung steht ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht zu. Er hat diese vielmehr beim Vermieter oder Wohnungsverwalter einzusehen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie.
LG Dresden, Beschluss vom 23.11.2021 – 4 S 222/21