OLG Köln zu unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung
vorgestellt von Thomas Ax
Ist im Mietvertrag geregelt, dass Baumaßnahmen mindestens zwei Wochen vorher anzukündigen sind und verstößt der Vermieter mehrfach hiergegen, was zu Schäden beim Mieter führt, so ist dieser nach entsprechender Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Beschluss vom 25.04.2022 – 22 U 151/20