OLG Köln zu unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung

vorgestellt von Thomas Ax

Ist im Mietvertrag geregelt, dass Baumaßnahmen mindestens zwei Wochen vorher anzukündigen sind und verstößt der Vermieter mehrfach hiergegen, was zu Schäden beim Mieter führt, so ist dieser nach entsprechender Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Beschluss vom 25.04.2022 – 22 U 151/20

  16. Januar 2023
  Kategorie: Immobilienrecht