Interessante Förderung bei der Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden mit den Nutzungen Kultur, Sport, Tourismus sowie karitativen Zwecken und hohen Energie-Einsparpotentialen
Die EFRE-Förderung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) bietet Kommunen und Vereinen Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden mit Fördersummen von bis zu 6,4 Mio. €. Förderungen von 80% sind bei Gesamtausgaben von maximal 8 Mio. € möglich!
Der Fokus dieses Förderprogramms liegt auf öffentlichen Gebäuden mit den Nutzungen Kultur, Sport, Tourismus sowie karitativen Zwecken und hohen Energie-Einsparpotentialen.
Gefördert wird
Investive-Maßnahmen
- Gebäudehülle und Bautechnik (Wärmedämmung, Fenstererneuerung, etc.)
- Gebäudetechnik (Heizungs- und Lüftungsanlagen, etc.)
- Gebäudesystemtechnik (MSR-Technik, etc.)
- Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
- Umfeldmaßnahmen (Wiederherstellung Putz, Malerarbeiten, Gerüst, etc.)
Nicht-Investive Maßnahmen
- Energiekonzept
- Bauliche und technische Datenaufnahme und Datenauswertung
- Untersuchung des Bestandsgebäudes und der vorhandenen Anlagentechnik
- Digitale Planungen
- Energiemanagement- und Monitoringkonzepte
- Öffentliche Kommunikation und Sichtbarmachung der Maßnahme
Das Gebäude muss vor dem 01.11.1977 erbaut worden sein, weiterhin muss das sanierte Gebäude die gesetzlichen Vorgaben des GEG übertreffen, der Primärenergieverbrauch muss um 50% gesenkt werden sowie ein Energiekonzept muss vorhanden sein. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das Gebäude ganzheitlich ertüchtigt werden muss, bedeutet Gebäudehülle und Anlagentechnik werden auf den notwendigen Stand gebracht.
Der Fördertopf, welcher aus EU-Geldern gespeist wird, hat einen Inhalt von 200 Mio €. Dieses Geld wird nach dem Windhundverfahren verteilt, sodass es sich lohnt sich zeitnah mit dem Thema zu beschäftigen und zu prüfen, ob es sanierungsbedürftige Immobilien im Portfolio gibt.
Anträge können ab dem 18.09.2023 bei der jeweiligen Bezirksregierung in einem Online-Antragsverfahren eingereicht werden. Dabei ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten unbedingt erforderlich.
Die Nutzung dieser Fördermittel setzt eine genaue Planung und eine detaillierte Kenntnis der Anforderungen und Verfahren des EFRE voraus. Es ist daher ratsam, bereits in der frühen Planungsphase einen erfahrenen Energieberater mit der Unterstützung zu beauftragen.
Genauere Aussagen zu Rahmenbedingungen und Förderhöhen können aktuell noch nicht getroffen werden, da die offizielle Richtlinie noch nicht veröffentlicht ist.
Einen versierten Energieberater mit dem wir seit Jahren hervorragend zusammenarbeiten können wir kurzfristig bereitstellen, um Sie insoweit handlungsfähig zu machen: