LG München zu Erstherstellungsanspruch im neuen Recht?
vorgestellt von Thomas Ax
Der Anspruch auf erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums steht im neuen Recht unter dem Vorbehalt eines abweichenden Beschlusses nach § 20 Abs. 1 WEG, so dass er nur dann besteht, wenn ein solcher abweichender Beschluss weder bestandskräftig gefasst wurde, noch rechtmäßigerweise gefasst werden kann.
LG München I, Urteil vom 20.10.2022 – 36 S 1546/22 WEG