OLG FFM zu kann Terrasse Sondereigentum sein?
vorgestellt von Thomas Ax
Eine ebenerdige Terrasse ist nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2020 – 20 W 114/20